Hier finden Sie alle Informationen bezüglich Wahlarzt.
Als Wahlarzt kann ich leider mit den Versicherungsträgern nicht direkt abrechnen. Das heißt, dass Sie nach der Untersuchung eine Rechnung erhalten, die Sie Bar, mit Bankomat oder mit Erlagschein begleichen können. Für die meisten Versicherungen schicken dann wir die Originalrechnung zu der jeweiligen Stelle, so dass Sie selbst keinen weiteren Aufwand haben. Nach der Bearbeitung dort bekommen Sie dann den jeweiligen rückerstatteten Betrag direkt auf Ihr Konto überwiesen – dies kann abhängig von der jeweiligen Versicherung etwas variieren.
Selbstverständlich versuchen wir bei der Erstellung der Honorarnote auf zum Beispiel Schüler und Pensionisten Rücksicht zu nehmen!
Rechnungen im Rahmen des Mutter-Kind-Passes werden nach unserer Erfahrung zum größten Teil rückerstattet.
Bei Unklarheiten oder fehlender Rückerstattung nehmen wir gerne mit der Versicherung Kontakt auf!
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